Dieses Angebot ist abgelaufen.
Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) wurde seit 01.01.2017 auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit verändert.
Was heißt das aber nun für Ältere, Kranke oder Menschen mit Handicap?
In ca. 90 Minuten erfahren Sie, durch welche Kriterien seitdem der Begriff "Pflegebedürftigkeit" definiert ist, welche Maßstäbe angelegt werden und wie es zur Eingruppierung in die fünf Pflegegrade kommt. Der Vortrag soll helfen, die Chancen auf einen Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse abschätzen zu können und auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorzubereiten.
Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt Odenwaldkreis angeboten.
Dienstag
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